Personensicherheitsprüfungen (PSP) stellen ein präventives Instrument zum Schutz des Staates und seiner kritischen Infrastrukturen dar. Personelle Sicherheitsrisiken sollen damit ausgeschlossen oder auf ein Minimum reduziert werden.
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) schreiben vor, dass eine PSP durchgeführt wird, wenn dies aufgrund der sicherheitsempfindlichen Funktion erforderlich ist.
Das Kernenergiegesetz (KEG) und die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen (PSPVK) legen ebenfalls fest, dass bei in Kernanlagen tätigen Personen, welche für die nukleare Sicherheit und die Sicherung der Kernanlagen wesentlich sind, periodisch eine Zuverlässigkeitskontrolle in Form einer PSP durchgeführt werden muss.
Zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe nach Art. 113 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG), kann zur Beurteilung des Gewaltpotenzials bei Stellungspflichtigen und Angehörigen der Armee ebenso eine PSP durchgeführt werden.
Die Angehörigen der Armee müssen die militärische Meldepflicht erfüllen. Änderungenvon persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von14 Tagen dem Sektionschef beziehungsweise dem Kreiskommando des Wohnortkantons zu melden.
Hier finden Sie die Adressen der militärischen Stellen.
Bei der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD). FiAD kümmert sich um alle Anliegen rund um die Diversität und ist für Frauen und Männer zuständig.